Allgemeine Geschäftsbedingungen

Callerful, Inhaber Pascal Schattschneider · Stand: Juli 2026

Hinweis Pilot-Status: Diese AGB-Fassung befindet sich im Pilot-Stand vor abschließender anwaltlicher Endprüfung. Auftraggeber werden vor Vertragsschluss hierauf hingewiesen und bestätigen dies. Die endgültige Fassung wird nach der Prüfung nachgereicht; Auftraggeber erhalten dann die Möglichkeit, ihr zuzustimmen oder den Vertrag zu beenden.

§ 1 Geltungsbereich und Pilot-Hinweis

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Callerful, Inhaber Pascal Schattschneider (im Folgenden „Anbieter") und seinen Auftraggebern über die Erstellung von Websites und Branding-Leistungen.

(2) Pilot-Status: Diese AGB-Version ist ein Pilot-Stand vor anwaltlicher Endprüfung. Auftraggeber werden vor Vertragsschluss explizit auf diesen Status hingewiesen und bestätigen ihn (z. B. per E-Mail oder Formular-Bestätigung). Der Anbieter reicht die endgültige Fassung nach Anwalts-Prüfung nach. Der Auftraggeber erhält dann die Möglichkeit, der Endfassung zuzustimmen oder den Vertrag zu beenden.

(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Anbieter ihnen in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Leistungsumfang

(1) Pakete:

(2) Inklusiv-Leistungen:

(3) Aus dem Pilot ausgeschlossene Branchen: Aktuell nicht annehmbar sind hochregulierte Branchen (Medizin/Heilmittel, Banken/Versicherungen/Anlageberatung, Rechtsanwälte/Steuerberater, Glücksspiel, Tabak/Alkohol-Marketing, Erwachsenenunterhaltung, Strukturvertrieb). Auftraggeber aus solchen Branchen werden im Intake-Formular informiert.

(4) Branchen mit Pflicht-Disclosures (Automobile mit Pkw-EnVKV, Immobilien mit GEG/Maklerprovision) werden angenommen; der Auftraggeber liefert die regulatorischen Pflicht-Angaben (CO2/Verbrauch/Effizienzklasse bzw. Energieausweis-Daten). Der Anbieter integriert diese Angaben. Die Verantwortung für Vollständigkeit und Richtigkeit der Pflicht-Angaben liegt beim Auftraggeber.

§ 2a Barrierefreiheit der Website (BFSG)

(1) Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bestimmte Anbieter im elektronischen Geschäftsverkehr — insbesondere Websites mit Online-Shop-, Buchungs- oder Vertragsabschluss-Funktionen gegenüber Verbrauchern — zur barrierefreien Gestaltung. Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme) sind hinsichtlich ihrer Dienstleistungen ausgenommen.

(2) Ob der Auftraggeber mit seiner Website dem BFSG unterliegt, hängt von seinem Geschäftsmodell und seiner Unternehmensgröße ab. Die Prüfung und Einhaltung dieser Pflicht obliegt dem Auftraggeber als verantwortlichem Diensteanbieter; eine unmittelbare BFSG-Pflicht trifft den Anbieter (Callerful) als Erstellungs-Dienstleister nicht.

(3) Barrierefreiheit im Sinne des BFSG bzw. der EN 301 549 ist im Standard-Leistungsumfang nicht als geschuldete Beschaffenheit enthalten. Wünscht der Auftraggeber eine BFSG-konforme Website, ist dies vor Vertragsschluss ausdrücklich zu vereinbaren; die barrierefreie Umsetzung wird als gesonderte, nach Aufwand vergütete Leistungskomponente angeboten. Ohne ausdrückliche Vereinbarung stellt eine nicht-barrierefreie Website keinen Mangel der Leistung dar.

(4) Der Anbieter weist den Auftraggeber hiermit ausdrücklich auf die mögliche BFSG-Betroffenheit hin. Der Auftraggeber ist gehalten, den Anbieter vor Erstellung zu informieren, falls seine Website BFSG-konform sein muss.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt vollständig und wahrheitsgemäß die im Intake-Formular angeforderten Informationen bereit (Unternehmensname, Branche, Inhaltsangaben, gewünschte Wirkung, Stilmuster).

(2) Logo-Lieferung (Webseiten-Paket, sofern ein eigenes Logo eingebunden werden soll): Der Auftraggeber stellt das Logo als hochauflösende Datei (PNG, JPEG, WebP oder SVG, bis 5 MB) bereit und bestätigt, an dem Logo die Nutzungsrechte zu haben. Im Komplett-Paket wird das Logo vom Anbieter erstellt.

(3) Feedback-Fristen: Strategie-, Text- und (beim Komplett-Paket) Logo-Feedback müssen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Versand des jeweiligen Freigabe-Links gegeben werden. Auf Fristbeginn und Genehmigungswirkung wird im Freigabe-Link gesondert hingewiesen; vor Fristablauf erhält der Auftraggeber zusätzlich eine Erinnerung. Der Auftraggeber kann jede Feedback-Frist einmalig selbst um 14 Kalendertage verlängern; eine weitere Verlängerung ist nur auf Anfrage und nach Bestätigung durch den Anbieter möglich. Nur unter diesen Voraussetzungen gilt das jeweilige Vorschlagsdokument bei Überschreitung als angenommen.

(4) Inhaltliche Mindestanforderungen, Baubeginn und Anspruch: Der Auftraggeber stellt alle inhaltlichen Mindestanforderungen bereit (u. a. Angaben zu Unternehmen/Leistungen, Kontakt- und Impressumsdaten, ggf. Bildmaterial samt Nutzungsrechten). Mit der Erstellung der Website wird erst begonnen, wenn diese Mindestanforderungen vollständig vorliegen. Verzögerungen aus unvollständiger Zulieferung gehen nicht zulasten des Anbieters.

§ 4 Festpreis und Zahlungsbedingungen

(1) Die in § 2 (1) genannten Preise sind Festpreise pro Projekt, jeweils netto zzgl. 19 % gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Anzahlung und verbindliche Bestellung: Mit Annahme des Angebots leistet der Auftraggeber eine Anzahlung von 50 € (inkl. USt) online über den Zahlungsdienstleister Stripe. Die Anzahlung wird vollständig auf den Festpreis angerechnet und ist als vom Auftraggeber gewünschter vorzeitiger Leistungsbeginn nicht erstattbar. Mit dem Absenden des Bau-Auftrags, nachdem der Auftraggeber Strategie, Texte und (beim Komplett-Paket) das Logo freigegeben hat, bestellt der Auftraggeber die Website verbindlich.

(3) Fälligkeit: Die Rechnung wird nach Abschluss der Feedback-Runde gestellt und ist binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Der Auftraggeber kann die fertige Website vorab vollständig ansehen und testen.

(3a) Branding beim Komplett-Paket ohne Fortführung: Wählt der Auftraggeber beim Komplett-Paket trotz Ankündigung und Erinnerung nicht innerhalb der Frist einen Logo-Entwurf aus und führt das Projekt auch nicht fort, wird die bereits erbrachte Branding-Leistung mit einer Pauschale von 1.000 € netto zzgl. 19 % USt vergütet; eine bereits geleistete Anzahlung wird angerechnet. Mit vollständiger Zahlung dieser Pauschale erhält der Auftraggeber die Nutzungsrechte an den erstellten Logo-Entwürfen.

(4) Freischaltung: Die Live-Stellung der Website erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang, innerhalb einer Woche nach Zahlungseingang.

(5) Rechtevorbehalt: Die Nutzungsrechte an der Website und (beim Komplett-Paket) am Logo gehen erst mit vollständiger Bezahlung auf den Auftraggeber über.

(6) Betrieb (Dauerschuldverhältnis) — der Auftraggeber wählt im Angebot eine Option:

(7) Mit Ende des Hostings ist die Website online nicht mehr erreichbar. Die Nutzungsrechte an der bezahlten Website / dem Logo bleiben davon unberührt.

(8) Domain: läuft auf den Namen des Auftraggebers.

(8b) Kündigung des Hostings: Option A (monatlich) jederzeit zum Monatsende, Option B (jährlich) zum Ende der Laufzeit, jeweils in Textform (z. B. E-Mail an [email protected]). Wird das Hosting online abgeschlossen, stellt der Anbieter zusätzlich eine leicht zugängliche Kündigungsmöglichkeit bereit (§ 312k BGB).

§ 5 KI-Einsatz (EU AI Act Art. 50)

(1) Der Anbieter setzt zur Strategie- und Branding-Generierung Künstliche Intelligenz ein (jeweils aktuelles Anthropic-Claude-Modell). Die Verarbeitung erfolgt im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsvertrags; ein Drittlandbezug (USA) ist durch die EU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 DSGVO) abgesichert. Eine KI-Logo-Generierung ist im Pilot deaktiviert.

(2) KI-Output ist kein verbindliches Versprechen, sondern Vorschlag. Der Auftraggeber ist verpflichtet, KI-Vorschläge auf inhaltliche Richtigkeit und Übereinstimmung mit seinem Geschäftsmodell zu prüfen. Der Anbieter trägt keine Haftung für fachliche Aussagen, die durch KI-Output entstehen, sofern der Auftraggeber diese als korrekt freigegeben hat.

(3) Auf allen ausgelieferten Websites wird ein Hinweis auf die KI-Mitwirkung angebracht.

§ 6 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Es gilt zusätzlich die Datenschutzerklärung.

(2) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers im Auftrag wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AVV) abgeschlossen.

(3) Subprozessoren: Der Auftraggeber erteilt mit Vertragsschluss eine generelle Genehmigung zum Einsatz der eingesetzten Subprozessoren.

§ 7 Refine-Runden und Hard-Limit

(1) Im Festpreis sind insgesamt 3 Refine-Runden enthalten: je 1× Strategie, Branding, Design.

(2) Hard-Limit: Mehr als 1 Refine-Runde pro Phase wird nicht kostenfrei durchgeführt. Weitere Änderungen werden als gesondertes Angebot nach Aufwand kalkuliert.

(3) Diese Regelung dient der Festpreis-Sicherheit beider Seiten und wird bereits im Intake-Formular kommuniziert.

§ 8 Lieferung und Selbstverwaltung

(1) Die Website wird in der Regel innerhalb von rund 10 Werktagen nach Vorliegen aller Auftraggeber-Mitwirkungen ausgeliefert.

(2) Änderungen an Texten und Bildern übernimmt der Anbieter im Rahmen der im Angebot gewählten Betriebs-Option (§ 4). Ein Selbstverwaltungs-Bereich, in dem der Auftraggeber Inhalte eigenständig ändern kann, kann künftig angeboten werden; ein Anspruch darauf besteht nicht.

§ 8a Gewährleistung, Abnahme und Mängel (Werkvertrag)

(1) Die Erstellung der Website ist ein Werkvertrag (§ 631 BGB). Die in den Feedback-Runden erteilten Freigaben gelten als Abnahme der jeweiligen Teilleistung; mit Freigabe der finalen Website und deren Live-Stellung gilt das Werk als abgenommen.

(2) Der Auftraggeber prüft die Leistung nach Auslieferung unverzüglich und rügt erkennbare Mängel in Textform. Bei einem berechtigten Mangel steht dem Anbieter zunächst das Recht zur Nacherfüllung zu; schlägt diese fehl, gelten die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers.

(3) Für unter Mitwirkung und mit Freigabe des Auftraggebers erstellte Inhalte (insbesondere KI-Textvorschläge, gelieferte Angaben, Logos, Bildmaterial und regulatorische Pflicht-Angaben nach § 2 (4)) besteht keine Gewährleistung für inhaltliche Richtigkeit; insoweit gelten § 5 und § 9.

(4) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig. Unberührt bleiben Ansprüche wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, arglistig verschwiegener Mängel sowie die Fälle nach § 9 (0).

§ 9 Haftung

(0) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt und richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen; sie werden durch die nachfolgenden Absätze nicht beschränkt.

(1) Der Anbieter haftet für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen unbegrenzt.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten") ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für KI-bedingte inhaltliche Fehler ist auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt, sofern der Auftraggeber die Möglichkeit zur Prüfung der KI-Vorschläge in den Feedback-Runden hatte.

(4) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch Mitwirkungs-Versäumnisse des Auftraggebers entstehen (insbesondere falsche oder unvollständige regulatorische Pflicht-Angaben nach § 2 (4)).

§ 10 Zielgruppe (B2B) und Beendigung

(1) Dieses Angebot richtet sich an Unternehmer, Gründerinnen und Gründer sowie Vereine, nicht an Verbraucher. Der Auftraggeber bestätigt bei Auftragserteilung, in dieser Eigenschaft und nicht als Verbraucher zu handeln. Ein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht besteht daher nicht. Beauftragt im Ausnahmefall dennoch ein Verbraucher, gilt die gesonderte Widerrufsbelehrung.

(2) Das Vertragsverhältnis über die Erstellung der Website endet mit Auslieferung und Bezahlung. Das laufende Hosting (Option A/B nach § 4) ist ein Dauerschuldverhältnis und endet mit Kündigung gemäß der gewählten Option.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters (16775 Gransee).

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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